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Was ist "Lokales Kapital für Soziale Zwecke"?

ESF-Bundesprogramm:
„Lokales Kapital für soziale Zwecke“

  • Das Programm/Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert
  • Der Europäische Sozialfonds ist der Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmensgeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investitionen in die Humanressourcen.
  • Ansprechpartner für die Lokalen Koordinierungsstellen: Arbeitsgemeinschaft Regiestelle "Lokales Kapital für Soziale Zwecke" in Berlin
  • Förderzeitraum 01.09.2003 bis 30.06.2008 (jeweils bis zum 30.06.)
  • ab 2004 ausschließlich für Kommunen in den Förderprogrammen „Soziale Stadt“ (Stadt und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt) und „E&C“ (Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten)

Finanzielle Mittel:

  • bundesweit stehen rd. 89 Mio. € zur Verfügung
  • max. 100.000 € pro Fördergebiet und Förderperiode
  • max. 10.000 € pro Projekt und Förderperiode
  • Förderung erfolgt zu 100 %; keine Kofinanzierung erforderlich

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Menschenmenge mit erhobenen Armen von oben fotografiert
Gefördert durch:

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