Was ist "Lokales Kapital für Soziale Zwecke"?
ESF-Bundesprogramm:„Lokales Kapital für soziale Zwecke“
- Das Programm/Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert
- Der Europäische Sozialfonds ist der Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmensgeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investitionen in die Humanressourcen.
- Ansprechpartner für die Lokalen Koordinierungsstellen: Arbeitsgemeinschaft Regiestelle "Lokales Kapital für Soziale Zwecke" in Berlin
- Förderzeitraum 01.09.2003 bis 30.06.2008 (jeweils bis zum 30.06.)
- ab 2004 ausschließlich für Kommunen in den Förderprogrammen „Soziale Stadt“ (Stadt und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt) und „E&C“ (Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten)
Finanzielle Mittel:
- bundesweit stehen rd. 89 Mio. € zur Verfügung
- max. 100.000 € pro Fördergebiet und Förderperiode
- max. 10.000 € pro Projekt und Förderperiode
- Förderung erfolgt zu 100 %; keine Kofinanzierung erforderlich



