Projektförderung
Was kann gefördert werden?
- gebietsbezogene Mikroprojekte mit o.g. Zielsetzung bis zu 10.000 € / Förderperiode
- Honorar- und Personalkosten (müssen jedoch abgrenzbar sein)
- Sachkosten bis zu 410,- € pro Einzelanschaffung oder im Rahmen der Abschreibung für den Projektzeitraum
- Sachaufwand der lokalen Koordinierungsstelle mit max. 20% (20.000 €) pro Förderperiode
Was kann NICHT gefördert werden?
- bereits begonnene Projekte
- Personalkosten für die lokale Koordinierungsstelle
- finanzielle Aufstockung größerer Projekte
- Baumaßnahmen und größere Sachkosten




