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Projektförderung

Was kann gefördert werden?

  • gebietsbezogene Mikroprojekte mit o.g. Zielsetzung bis zu 10.000 € / Förderperiode
  • Honorar- und Personalkosten (müssen jedoch abgrenzbar sein)
  • Sachkosten bis zu 410,- € pro Einzelanschaffung oder im Rahmen der Abschreibung für den Projektzeitraum
  • Sachaufwand der lokalen Koordinierungsstelle mit max. 20% (20.000 €) pro Förderperiode

Was kann NICHT gefördert werden?

  • bereits begonnene Projekte
  • Personalkosten für die lokale Koordinierungsstelle
  • finanzielle Aufstockung größerer Projekte
  • Baumaßnahmen und größere Sachkosten

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Zwei Mädchen bei der Gymnastik mit dem GymnastikbandWeststadtfest: Geschminktes Kind mit schwarzen Punkten im Gesicht
Gefördert durch:

Logo Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Logo Lokales Kapital für Soziale Zwecke
Logo Europäische Union - Europäischer Sozialfond